· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Grenzüberschreitende Verschmelzung einer „Holland-Holding“ nach Deutschland
von WP StB Detlef Wrede und StB Dr. David Eberhardt, beide Bielefeld
| Die steigende Internationalisierung der Wirtschaft führt vermehrt zu Umwandlungsfällen mit grenzüberschreitendem Bezug. In der Gestaltungspraxis stellt dabei die grenzüberschreitende Verschmelzung ein geeignetes Mittel dar, um internationale Konzernstrukturen zu verschlanken. Im Idealfall soll eine solche Umwandlung weitestgehend steuerneutral abgewickelt werden. Mit dem nachfolgenden Musterfall geben wir Ihnen hierzu das nötige Rüstzeug an die Hand und zeigen auf, wo Gefahren lauern. |
1. Sachverhalt
Die D-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Bielefeld ist ein international tätiges Produktionsunternehmen. Die Beteiligungen an den ausländischen Vertriebsgesellschaften hält die D-GmbH nicht direkt, sondern über eine in Amsterdam ansässige Zwischenholding N-B.V. Aufgrund der hohen Kosten wird beschlossen, die N-B.V. auf ihre Muttergesellschaft D-GmbH zu verschmelzen.
Beachten Sie | Die Gründe für die grenzüberschreitende Verschmelzung können vielfältig sein. Gerade bei EU-Holdinggesellschaften ist denkbar, dass die Strukturkosten die steuerlichen Vorteile zunichtemachen. Bei diesen Überlegungen sind auch Quellensteuern zu berücksichtigen, die häufig mangels Anrechenbarkeit definitiv wirken.
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