· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Im Fokus: Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG
von Julian Vortkamp, Dipl.-Finw. (FH), Gronau
| Die Angemessenheit der Gewinnverteilungsabrede bei Personengesellschaften steht verstärkt im Fokus der Finanzverwaltung. Gerade in Fällen der GmbH & Co. KG kommt es in der steuerlichen Gestaltungspraxis oft zu Problemen. Der vorliegende Musterfall veranschaulicht die unterschiedlichen Rechtsansichten. |
1. Sachverhalt
An der M-GmbH & Co. KG sind A und B zu je 50 % als Kommanditisten mit Kommanditeinlagen von je 25.000 EUR beteiligt. Entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung ist die M-GmbH als nicht vermögensmäßig beteiligte Komplementärin alleinige Geschäftsführerin der KG. Für die Übernahme der Haftung erhält die M-GmbH eine Vergütung von 2 % ihres eingezahlten Stammkapitals. Die Vergütung mindert den Gewinn der KG, da sie als Sondervergütung innerbilanziell als Aufwand erfasst wird. Das Stammkapital der M-GmbH beträgt 25.000 EUR. An der M-GmbH sind A und B ebenfalls zu je 50 % beteiligt.
Für die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeiten erhält die M-GmbH 150.000 EUR als Gewinn vorab. Geschäftsführer der M-GmbH sind A und B. Sie sind einzelvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. Eine Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeiten in der M-GmbH erhalten A und B nicht.
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