· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Zur „erweiterten Grundstückskürzung“ und zu deren Ausschluss bei Gesellschafterbeziehungen
von Dipl.-Finw. (FH) StB Julian Vortkamp, LL. M., Gronau und Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln
| Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG hat sich zu einem ständigen Brennpunkt in der steuerlichen Gestaltungsberatung entwickelt. Der folgende Beitrag stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift hinsichtlich des Ausschlusses der erweiterten Kürzung im Rahmen von Gesellschaftsverhältnissen anhand eines praktischen Falls dar. |
1. Sachverhalt
Die A-GmbH ist Eigentümerin einer Seniorenresidenz in Münster. Zu ihrer Geschäftstätigkeit gehört die Vermietung von Wohneinheiten an Senioren. Alleiniger Gesellschafter der A-GmbH ist Herr B, der zugleich auch zu 100 % an der C-GmbH & Co. KG beteiligt ist. Letztere erbringt gegenüber den Bewohnern der Seniorenresidenz diverse Servicedienstleistungen ‒ z. B. die regelmäßige Reinigung der Wohnungen, den Wäscheservice, Hausmeisterdienste sowie die Verpflegung der Bewohner. Die Mietverträge zwischen der A-GmbH und den Bewohnern sowie die Dienstleistungsverträge zwischen der C-GmbH & Co. KG und den Bewohnern werden diesen gleichzeitig vorgelegt, erläutert und zusammen abgeschlossen. Alleiniger Kommanditist der C-GmbH & Co. KG ist ebenfalls Herr B.
Zwischen der C-GmbH & Co. KG und den Bewohnern der Seniorenresidenz wurde vereinbart, dass eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrags nur bei gleichzeitiger Kündigung des Mietvertrags möglich ist. Die A-GmbH macht in ihrer Gewerbesteuererklärung die erweiterte Kürzung hinsichtlich des Gewerbeertrags aus der Vermietung der Räumlichkeiten an die Bewohner der Seniorenresidenz geltend.
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