· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Mit der Aufwärtsverschmelzung steuerliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen
von Julian Vortkamp, Dipl.-Finw. (FH), Gronau
| Durch das Ausnutzen der vorhandenen Ansatzwahlrechte im Handels- und Steuerrecht kann der Berater im Zuge einer Aufwärtsverschmelzung verschiedenen Interessen gerecht werden. Zum einen wirkt sich die Aufdeckung der stillen Reserven positiv auf das handelsrechtliche Eigenkapital aus. Gleichzeitig wird für Folgejahre Abschreibungspotenzial geschaffen. Zum anderen gilt es, etwaige Verlustvorträge optimal auszunutzen, um die Umwandlung möglichst steuerneutral umzusetzen. |
1. Sachverhalt
Herr Maier ist zu 100 % Gesellschafter der M-GmbH. Die M-GmbH wiederum ist zu 100 % an der T-GmbH beteiligt. Sie erwarb die Beteiligung an der T-GmbH vor zwei Jahren von einem fremden Dritten für 500.000 EUR. Teilwertabschreibungen auf die Beteiligungen sind nicht erfolgt.
Die Handels-und Steuerbilanzen beider Gesellschaften zum 31.12.17 lauten wie folgt:
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