· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde
von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln
| Der BFH hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Personengesellschaft, die mit dem Ziel gegründet wurde, ein Wirtschaftsgut zu übernehmen und dieses durch Verkauf der Mitunternehmeranteile weiter zu übertragen, einen Gewerbebetrieb unterhält. Der folgende praktische Fall stellt diese aktuelle Entscheidung des BFH hinsichtlich der sachlichen Gewerbesteuerpflicht von Personengesellschaften dar. |.
1. Sachverhalt
Zum Vermögen der X-AG gehörte ein aus notleidenden und leistungsgestörten Darlehen bestehendes Kreditportfolio, welches veräußert werden sollte. Da die in dem Portfolio enthaltenen Darlehen nicht gekündigt worden beziehungsweise unkündbar waren, sollte die Veräußerung mittelbar erfolgen. Zu diesem Zweck gründete die X-AG im Dezember 2005 die X-KG. Alleinige Kommanditistin der X-KG war die AG. Komplementärin und Geschäftsführerin war die am Vermögen der KG nicht beteiligte X-GmbH, deren Anteile wiederum die X-AG zu 100 % hielt.
Im März 2006 schlossen die X-AG und die X-KG einen Ausgliederungsvertrag. Danach wurde das Kreditportfolio im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG gegen Erhöhung der Kommanditeinlage der X-AG auf die X-KG übertragen. Daran anschließend veräußerte die X-AG sowohl ihren Kommanditanteil als auch die Geschäftsanteile an der X-GmbH. Dies erfolgte unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister. Am Tag der Eintragung erfolgte darüber hinaus der Austritt der X-GmbH aus der X-KG. Dies hatte zur Folge, dass das Vermögen der X-KG im Wege der Anwachsung auf die Erwerberin überging.
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