· Musterfall · Der praktische Fall
So lässt sich eine grenzüberschreitende Abspaltung erfolgreich und steuerneutral gestalten!
von StB Dr. David Eberhardt, Bielefeld
| In Konzernstrukturen besteht immer häufiger die Notwendigkeit, Geschäftsbereiche oder ganze Gesellschaften grenzüberschreitend „umzuhängen“. Weil das gesellschaftsrechtliche Mittel der Abspaltung grenzüberschreitend aktuell nicht verfügbar ist, muss sich der Steuerberater Alternativgestaltungen überlegen, mit denen dasselbe Ziel wirtschaftlich erreicht werden kann. Mit den richtigen „Kniffen“ lässt sich das steuerneutral abbilden. |
1. Sachverhalt
Die M-AG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Bielefeld ist die Muttergesellschaft eines international agierenden Konzerns. Unter anderem hält die M-AG jeweils alle Anteile an der T1-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Gütersloh und an der in Wien ansässigen T2-GmbH. Der Konzern ist in zwei Sparten organisiert: Spezialmaschinenbau und technische Dokumentation. Die T1-GmbH ist im Bereich des Baus von Spezialmaschinen tätig und unterhält einen entsprechenden Geschäftsbetrieb. Sie hält zudem noch 100 % der Anteile an der E-GmbH & Co. KG (inkl. Anteile an der Komplementär-GmbH), die vor Jahrzehnten als Spin-off entstanden und allein im Bereich der technischen Dokumentation tätig ist. Die T2-GmbH wurde vor sieben Jahren akquiriert, um den Bereich technische Dokumentation auszubauen.
Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung möchte die Geschäftsführung der M-AG die historisch gewachsene Struktur optimieren und konsequent nach Sparten ausrichten. Neben einer besseren Steuerung will das Management dadurch auch Synergien heben. Konkret ist geplant, die Anteile an der E-GmbH & Co. KG von der T1-GmbH auf die T2-GmbH zu übertragen. Die Zielstruktur soll demnach wie folgt aussehen:
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