· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steueroptimierung beim Elterngeldbezug durch § 33a EStG
von Dipl.-Finw., M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur den Lebensalltag ‒ auch finanziell bedeutet sie oft empfindliche Einbußen. Ist das Elternpaar nicht verheiratet, kann bei geschickter Verteilung der Elterngeldzeiträume ein Teil an finanzieller Liquidität zurückgewonnen werden: durch steuermindernden Unterhalt nach § 33a EStG . Welche Möglichkeiten konkret bestehen und wie Sie als Steuerberater die Elternteile vor Stellung des Elterngeldantrags optimal beraten können, wird anhand eines Praxisfalls gezeigt. |
1. Der Praxisfall
Die zusammen in einer Mietwohnung lebenden Mandanten Stefanie (S) und Matthias (M) erscheinen Anfang Januar in Ihrer Kanzlei. Durch die anstehende zweijährige Elternzeit von S schrumpfen die finanziellen Möglichkeiten des nicht verheirateten Paares erheblich. Zwar besteht für den Zeitraum Anspruch auf Mutterschafts- und Elterngeld, aber dieses kann die finanzielle Lücke bei Weitem nicht schließen. Nachdem Sie ausführlich über gängige steuerliche Fördermöglichkeiten beraten haben, kommt Ihnen eine Idee: Eine Gestaltung mit steuerminderndem Unterhalt nach § 33a EStG könnte funktionieren.
2. Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Damit das FA Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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