· Fachbeitrag · Geschäftsführer-Versorgung
Betriebsprüfungsfalle „Pensionszusage“ - Fall 5: Herabsetzung wegen mangelnder Finanzierbarkeit
von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding
| Im fünften „BP-Duell“ unserer Beitragsserie wurde mit der Fachprüfung über die äußerst praxisrelevante Frage gestritten: Unter welchen Umständen und in welchem Umfang kann in der Krise der GmbH die bisher zugesagte Versorgungsleistung herabgesetzt werden? Im Streitfall hatte die GmbH die Pensionszusagen der beiden GGf krisenbedingt um jeweils 65 % gekürzt. Die Fachprüferin vertrat zunächst die Auffassung, dies führe zu einer verdeckten Einlage und zu einem fiktiven Lohnzufluss von 133.000 EUR. Doch zum Glück konnte die Fachprüferin dann doch noch „bekehrt“ werden. |
1. Sachverhalt
Im Mai 2013 fand bei der GmbH eine Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2010 statt. Gegenstand der Prüfung waren dabei auch die Pensionszusagen, die die GmbH ihren beiden GGf (GGf 1: Jahrgang 1949; GGf 2: Jahrgang 1964) mit individualvertraglicher Vereinbarung vom September 1987 bzw. März 2003 erteilt hatte. Danach hatten die GGf Anspruch auf eine Altersrente von mtl. 1.533,88 EUR (GGf 1) bzw. 5.000 EUR (GGf 2), sofern sie nach Vollendung des 65. Lebensjahrs aus den Diensten der GmbH ausscheiden würden. Zur Finanzierung der Pensionszusage zugunsten des GGf 2 hat die GmbH zwei Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Auf der Grundlage des von der Versicherungsgesellschaft erstellten Bilanzgutachtens hat die GmbH die beiden Pensionszusagen per 31.12.08 in der Steuerbilanz wie folgt passiviert:
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GGf 1 | 168.048 EUR |
GGf 2 | 172.033 EUR |
Pensionsrückstellung 31.12.08 | 340.081 EUR |
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