· Fachbeitrag · Umwandlungssteuerrecht
Der neue Umwandlungssteuererlass: Einbringungen nach § 24 UmwStG optimal gestalten
von RA StB Siegfried Glutsch und RA Dr. Steffen Meining LL.M, Berlin
| Mit Datum vom 11.11.11 hat die Finanzverwaltung den neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht und damit vielen „Steuerjecken“ die Sessionseröffnung gründlich verdorben. Im Folgenden werden anhand eines Musterfalls die Auswirkungen des Umwandlungssteuererlasses für Einbringungen nach § 24 UmwStG aufgezeigt. |
1. Sachverhalt
Die AB-GmbH & Co. KG (im Folgenden: AB-KG) ist im Maschinenbau tätig. Die natürlichen Personen A und B sind zu jeweils 50 % an ihr als Kommanditisten beteiligt. Komplementärin und allein zur Geschäftsführung befugt ist die GP1-GmbH. Alleingesellschafter der GP1-GmbH ist A. Das Unternehmen der AB-KG teilt sich in zwei Bereiche, die Teilbetriebe i.S. des § 24 UmwStG darstellen. Diese Teilbetriebe bestehen seit 2005. A verfügt über ein Grundstück mit Gebäude, das er zu marktüblichen Konditionen an die AB-KG vermietet. Im ersten Stock des Gebäudes ist der Bereich D und im zweiten Stock der Bereich E untergebracht.
B hält zudem 100 % der Anteile an der F-GmbH. Die F-GmbH produziert Spezialmaschinenteile, welche die AB-KG für den Bereich E von dieser einkauft. Einen weiteren Anbieter dieser Maschinenteile gibt es nicht. Es bestehen zwischen der AB-KG und der F-GmbH Lieferverträge. B hat die Anteile an der F-GmbH entgeltlich erworben und den Kaufpreis mittels Bankdarlehen fremdfinanziert. B zieht in Betracht, die Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre zu verkaufen.
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