· Fachbeitrag · Die Renaissance der Rentner-GmbH - Teil 2
Übertragung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH: Diese Fallstricke müssen Sie kennen!
von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding
| Der BFH hat jüngst mit zwei Urteilen die Grundlage dafür geschaffen, dass Geschäftsführer-Pensionszusagen in der Zukunft lohnsteuerfrei auf eine Rentner-GmbH ausgelagert werden können (siehe Pradl, „Die Renaissance der Rentner-GmbH - Teil 1“, GStB 17, 194 ). Damit hat der BFH zwar die entscheidende Hürde beseitigt, an der solche Gestaltungen bisher meist gescheitert sind. Doch das ist kein „Freifahrtschein“ für den Praktiker. Derartige Übertragungsmodelle sind rechtlich extrem komplex und können schnell zur Haftungsfalle für den Berater werden. |
1. Betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit
1.1 Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge
Soll eine Pensionszusage im Wege der rechtsgeschäftlichen Einzelrechtsnachfolge übertragen werden, ist bereits im Vorfeld zwingend zu prüfen, ob die Pensionszusage ganz oder teilweise in den Geltungsbereich des BetrAVG fällt. Ist dies ganz oder teilweise zu bejahen, schafft § 4 Abs. 1 BetrAVG nämlich eine schier unüberwindbare Hürde in Form eines Übertragungsverbots. Danach dürfen unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen ausnahmsweise nur unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 übertragen werden. Diese Ausnahmetatbestände erfordern jedoch, dass
- die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber (Abs. 2 und 3) oder
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