· Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführerversorgung
Krisenbedingte Herabsetzung von Pensionszusagen: Sonderfall der „Rentner-GmbH“
von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL.B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding
| In Teil 1 dieser Beitragsserie ( GStB 20, 367 ff.) haben die Autoren dargelegt, dass hinsichtlich der Herabsetzung einer Geschäftsführer-Pensionszusage wegen mangelnder Finanzierbarkeit offene Rechtsfragen bestehen, die zeitnah einer Klärung bedürfen. Der zweite Teil beleuchtet nun einen absoluten Sonderfall, der bisher weder von der Finanzverwaltung noch von der Rechtsprechung vertiefend beachtet wurde: Die Herabsetzung einer Pensionszusage bei einer Rentner-GmbH. |
1. Sonderfall „Rentner-GmbH“
Die Besonderheit einer Rentner-GmbH (siehe auch Pradl, GStB 17, 194 und 302) besteht darin, dass diese keine operative Tätigkeit mehr ausübt und somit nicht mehr aktiv am Marktgeschehen teilnimmt. Vielmehr besteht deren Aktivität ausschließlich in der Verwaltung und Erfüllung bestehender unmittelbarer Pensionsverpflichtungen. Dies gilt sowohl für eine originäre als auch für eine abgeleitete Rentner-GmbH. Eine solche GmbH wird im Regelfall nur noch negative Jahresergebnisse erzeugen, da
- die Betriebsausgaben (z. B. Rentenzahlung, Verwaltungskosten)
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