· Fachbeitrag · Entwurf eines JStG 2013
Auswirkung der beabsichtigten Neuregelung für Seminare auf Eigengeschäfte des Steuerberaters
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund.
| Am 23.5.12 hat die Bundesregierung den Entwurf eines JStG 2013 beschlossen. Eine der Neuregelungen betrifft die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ( § 4 Nr. 21 UStG ). Das Für und Wider der gesetzgeberischen Überlegungen wird derzeit recht kontrovers diskutiert (vgl. z.B. Nieskoven in PFB 12, 120 ); dabei richtet sich der Focus auf die gewerblichen Seminarveranstalter. In dieser Diskussion wenig Berücksichtung finden Unternehmer, die die nämlichen Leistungen meist nur im Nebengeschäft anbieten - wie etwa die Steuerberater selbst. |
1. Das Ziel der Neuregelung
Ziel der Neuregelung kann es - insbesondere unter Berücksichtigung der Erwägungen, die auf europäischer Ebene zur Einführung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i u. j MwStSystRL führten - nur sein, dass Bildungsmaßnahmen durch die Umsatzsteuer nicht verteuert werden.
2. Grundfälle zur Problematik
Es ist fraglich, ob die Neuregelung in ihrer derzeitigen Form insoweit zielführend wäre:
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