· Fachbeitrag · Geschäftsführer-Versorgung
Das „BilMoG-Dilemma“ - zweiter Akt: Gesetzgeber lässt Chance ungenutzt verstreichen!
von Jürgen Pradl, Geschäftsführer der PENSIONS CONSULT PRADL GmbH, Kanzlei für Altersversorgung,
| Der Gesetzgeber hat es erneut versäumt, die hochkomplexe Thematik der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nachhaltig zu entflechten. Die aktuellen Reformbemühungen endeten in einer HGB-Mini-Reform, die ausschließlich die handelsrechtliche Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen der Höhe nach zum Inhalt hat. § 6a EStG blieb unangetastet. Die Forderungen der Wirtschaft nach einer echten Entlastung der Passivseite der Handelsbilanz wurden nicht erfüllt. Unsere kritische Analyse zeigt, dass die Maßnahmen des Gesetzgebers nur temporär wirken und sich in den Jahren nach 2018 schnell wieder „in Luft auflösen“. |
1. Die Neuregelung des § 253 HGB im Überblick
Bereits im Dezemberheft der GStB (GStB 15, 450) hatten wir darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit einer Reform, die sich ausschließlich auf die Anpassung des handelsrechtlichen Rechnungszinses konzentriert, einen Schritt in die falsche Richtung unternimmt. Leider sind diese Hinweise nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
Begründet wird die Gesetzesänderung ausschließlich mit der anhaltenden Niedrigzinsphase, die dafür gesorgt hat, dass die Handelsbilanzen der Unternehmen durch explodierende Pensionsrückstellungen überdurchschnittlich belastet wurden. Dieser Entwicklung wollte der Gesetzgeber entgegenwirken.
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