· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Kroatien-Anpassungsgesetz - Teil 1: Die ertragsteuerlichen Änderungen auf einen Blick
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Am 11.7.14 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Das Gesetz wurde am 25.7.14 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 14, 1266). Die wichtigsten ertragsteuerrechtlichen Änderungen werden nachfolgend auf den Punkt gebracht. Teil 2 dieser Beitragsserie mit den umwälzenden Änderungen zur Umsatzsteuer können Sie sich bereits vorab unter gstb.iww.de unter der Abruf-Nr. 142595 abrufen. |
1. Änderungen im Einkommensteuerrecht
Die einkommensteuerrechtlichen Änderungen finden sich dreigeteilt im Gesetz in den Artikeln 1 bis 3 wieder:
- Artikel 1 betrifft die Anpassungen der Mutter-Tochter-Richtlinie sowie der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie an den Beitritt Kroatiens zur EU und findet ab dem 1.7.13 Anwendung (Art. 28 Abs. 2).
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