· Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführerversorgung
BFH sorgt für Paukenschlag: Wertgleiche Umstellung von Pensionszusagen und vieles mehr …
von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL.B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding
| Die rechtliche Dynamik im Bereich der Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer ist ungebrochen. Dasselbe gilt leider auch für die dauernden „Grabenkämpfe“ mit der Finanzverwaltung. Doch zuletzt hat der BFH ein äußerst positives Urteil gefällt, das als Meilenstein bezeichnet werden darf (BFH 7.3.18, I R 89/15, BStBl II 19, 70). Völlig zu Unrecht wird bei aktuellen Kommentierungen zu dieser Entscheidung immer nur die „Erdienbarkeit“ von Pensionszusagen ins Blickfeld gerückt. Das wird der Tragweite der Entscheidung jedoch in keiner Weise gerecht. |
1. Die Entscheidung des BFH vom 7.3.18 ‒ I R 89/15
Von allen Entscheidungen des Jahres 2018, die zur Rechtsmaterie der Pensionszusagen ergangen sind, ist diese mit Sicherheit die prägnanteste. Denn mit dieser einen Entscheidung hat der erste Senat zu einer Vielzahl von Rechtsfragen für mehr Rechtssicherheit gesorgt:
- Erdienbarkeit im Falle einer Barlohnumwandlung
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