· Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführerversorgung
Die Reinkarnation der Pensionszusage ‒ Teil 1: Das Steuersparpotenzial muss nur gehoben werden
von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL.B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding
| Früher als geniales Steuersparmodell gefeiert, ist die Pensionszusage längst in Verruf geraten. Sie gilt heute als unkalkulierbare Verpflichtung, die das Bilanzbild der GmbH erheblich belastet, verborgene steuerliche Risiken enthält und in Nachfolgefällen schier unlösbare Probleme bereitet. Daher raten viele Steuerberater ihren Mandanten bereits im Ansatz von einer Neueinrichtung ab, sobald dieses Altersvorsorgemodell auf den Tisch kommt. Eine eindeutige Fehleinschätzung, bei der die der Pensionszusage innewohnenden ertragsteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten völlig vernachlässigt werden. |
1. Die Reinkarnation der Pensionszusage
Fakt ist, dass dem Gesellschafter einer GmbH im aktuellen ertragsteuerlichen Umfeld von jedem Euro, den die GmbH vor Steuern an Gewinn erwirtschaftet, nur rund die Hälfte als Nettoeinkommen verbleibt, sofern der Gewinn an den Gesellschafter ausgeschüttet wird. Daher suchen viele Geschäftsführer händeringend nach einem legalen Mittel, um dem als unverhältnismäßig empfundenen Zugriff des Staates zu entgehen.
Die Pensionszusage stößt genau in diese Lücke. Sie birgt nicht nur einen Steuerstundungseffekt, sondern echtes Steuersparpotenzial! Denn mit ihr gelingt es, die steuerpflichtigen Einkünfte des GGf gezielt zu verlagern und somit die Gesamtsteuerbelastung spürbar zu verringern. Kombiniert mit einer intelligenten Anlagestrategie und einem Risiko-Management-Konzept eröffnet sich dem Anwender ein Instrument, mit dem sich die „totgesagte Pensionszusage“ wiederbeleben lässt:
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