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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Die Finanzierungsstruktur bei einer GmbH steuerlich optimal gestalten

    von Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln

    | Im Rahmen von Finanzierungsüberlegungen bei mittelständischen Unternehmensgruppen steht neben der Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen regelmäßig die Frage im Mittelpunkt, ob und in welcher Höhe die Gesellschafter einen Ausfall von Darlehen oder von Bürgschaftsregressforderungen steuerlich optimal verwerten können. Die Brisanz dieser Thematik hat durch das aktuelle BMF-Schreiben vom 7.6.22 zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen nochmals deutlich zugenommen (IV C 6 - 2244/20/10001 :001, BStBl I 22, 897; vgl. im Einzelnen Ott, GStB 22, 321 ff.). Wie man die Finanzierungsstruktur bei einer GmbH vor dem Hintergrund der Regelungen in den §§ 17 Abs. 2a, 20 Abs. 2 und 6 und des § 32d Abs. 2 Nr. 1 S. 1 Buchst. b EStG steuerlich optimal gestaltet, wird in unserem praktischen Fall eingehend analysiert. |

    1. Ausgangsstruktur zum Aufbau einer Finanzierung

    In der Ausgangslage besteht folgende Unternehmensstruktur:

     

     

    Die natürlichen Personen A und B halten jeweils über eine eigene Beteiligungs-Holding (die A-GmbH und die B-GmbH), an der A und B zu jeweils 100 % beteiligt sind, mittelbar je 50 % der Anteile an der operativen X-GmbH. Daneben sind A und B jeweils zu 50 % an der Y-GmbH & Co. KG beteiligt. Zwecks Erweiterung ihres Geschäftsbetriebs benötigt die X-GmbH im Jahre 2022 frisches Kapital. Die zu diesem Zweck angesprochene Z-Bank will aus bankinternen Gründen ein Darlehen nicht unmittelbar an die X-GmbH vergeben. Sie wäre nur bereit, ein Darlehen entweder unmittelbar an die Gesellschafter A bzw. B auszureichen oder ‒ bei entsprechender Bürgschaft von A und B ‒ an eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe (z. B. an die A-GmbH, die B-GmbH oder die Y-GmbH & Co. KG). Einer anschließenden Weiterreichung der Darlehen an die X-GmbH steht die Z-Bank aufgeschlossen gegenüber.