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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Typische Betriebsprüfungsfelder bei der GmbH und ihren Gesellschaftern - Teil 2

    von Georg Harle, Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung, Frankfurt a.M.

    | Bei der Prüfung von GmbHs und ihrer Gesellschafter ergeben sich neuerdings hochinteressante Prüffelder, die wir in einer Beitragsserie näher beleuchten wollen. Aus dem Bereich der bilanziellen Prüffelder werden wir jetzt die Thematik „Erwerb eigener Anteile“ im Detail analysieren. Außerbilanzielle Prüffelder und typische „Betriebsprüfungsfallen“ bei Betriebsaufspaltungen folgen dann in den nächsten Ausgaben. |

    1. Prüfungsfeld 1: Behandlung von Aufpreiszahlungen beim Erwerb eigener Anteile

    Beim „Erwerb eigener Anteile“ sorgt bei Betriebsprüfungen immer wieder die Frage für Zündstoff, ob es sich bei geleisteten Aufpreiszahlungen um Anschaffungsnebenkosten oder um sofort abziehbaren Aufwand handelt. Hier hat sich durch die im Rahmen des BilMoG neu gefassten Ausweisvorschriften einiges getan:

     

    MERKE | Die Neuregelungen zum Ausweis des Erwerbs und der Veräußerung eigener Anteile sind erstmals verpflichtend auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.09 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden (vgl. Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Eine vorzeitige Anwendung auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31.12.08 beginnende Geschäftsjahr ist zulässig, jedoch nur im Verbund mit allen anderen vorzeitig nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB anwendbaren Vorschriften und unter Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Anhang. Übergangsregelungen zu den neuen Ausweisvorschriften existieren nicht.