· Fachbeitrag · Lohnsteuerabzugsverfahren
Startschuss für ELStAM erst am 1.1.13: Auswirkungen auf das Lohnsteuerabzugsverfahren
von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen
| Der bundesweite Starttermin der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde aufgrund unerwarteter technischer Probleme bis zum 1.1.13 verschoben. Dies gab das BMF in einer Pressemitteilung am 1.12.11 bekannt und nimmt in einem brandaktuellen BMF-Schreiben zu den Auswirkungen auf das Lohnsteuerabzugsverfahren im Jahr 2012 Stellung ( BMF 6.12.11, IV C 5 - S 2363/07/0002-03 ). |
1. Allgemeines
Aufgrund der Verschiebung des Starttermins des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) verlängert sich der in § 52b Abs. 1 EStG definierte Übergangszeitraum bis zum 1.1.13. Dies hat zur Folge, dass die für den Übergangszeitraum 2011 geltenden Regelungen auch im Jahr 2012 zunächst weiter anzuwenden sind. Der genaue Starttermin und die damit verbundene Beendigung des Übergangszeitraums wird durch ein im Bundessteuerblatt Teil I zu veröffentlichendes BMF-Schreiben bekannt gegeben werden. Darüber hinaus wird das BMF ein Einführungsschreiben veröffentlichen, das weitere Einzelheiten zu Start und Anwendung des neuen Verfahrens enthalten wird. Ein erstmaliger Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist derzeit zum 1.11.12 mit Wirkung zum 1.1.13 geplant.
2. Folgen der Verlängerung des Übergangszeitraums
2.1 Verlängerung der Gültigkeit
Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums behalten sowohl die Lohnsteuerkarte 2010 als auch eine ggf. ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) im Kalenderjahr 2012 weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Überprüfung, ob die einzelnen Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Grunde bzw. der Höhe nach auch im Jahr 2012 noch zutreffend sind, besteht für den Arbeitgeber nicht.
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