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  • · Fachbeitrag · Personengesellschaften

    Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung mit zwei GmbH & Co. KGs - eine echte Alternative?

    von Dr. Helmar Fichtelmann, Ansbach

    | Ziel fast jeder Betriebsaufspaltung ist es, die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu kombinieren. Da die Betriebs- und die Besitzgesellschaft unterschiedliche Rechtsformen haben können, kommt der Mischform der GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Doch was ist mit einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, bei der sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben werden? Bietet dieses eher selten anzutreffende Konstrukt entscheidende Vorteile? Auf jeden Fall muss man rechtliche und steuerliche Konsequenzen genau im Blick haben. |

    1. Grundsätzliche Zulässigkeit einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

    Ob zwei Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG nebeneinander als Besitz- und Betriebsunternehmen bestehen können, ist eine Frage der Zurechnung von Wirtschaftsgütern. Denn grundsätzlich sind Wirtschaftsgüter, die ein Mitunternehmer einer Gesellschaft zur Nutzung überlässt, der Mitunternehmerschaft zuzurechnen, der sie dienen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG). Die Zurechnung zum Betriebsvermögen als Sonder-BV der Gesellschaft, der die Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen sind, tritt aber dann nicht ein, wenn die überlassende Gesellschaft selbst einen Gewerbebetrieb unterhält.

     

    MERKE | Das heißt, die Qualifikation als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft hat Vorrang vor der Qualifikation als Sonder-BV der Betriebsgesellschaft (grundlegend BFH 23.4.96, VIII R 13/95, BStBl II 89, 325; vgl. auch Fichtelmann, Betriebsaufspaltung im Steuerrecht, 10. Aufl., Rn. 299).