· Fachbeitrag · Reisekosten
Frühstückseinbehalt über dem Sachbezugswert nicht mehr umsatzsteuerpflichtig
von StB Dipl.-Finw. Michael Seifert, Troisdorf
| Behält der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter für ein Frühstück anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit mehr als den amtlichen Sachbezugswert von derzeit 1,57 EUR ein, unterstellte die OFD Rheinland im Februar 2011 eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Diese Auffassung hat sie aber nach nur rund drei Monaten wieder aufgegeben und sich gegen eine Umsatzsteuerpflicht ausgesprochen. |
1. Erste Verfügung der OFD brachte erheblichen Mehraufwand
Die Finanzverwaltung hatte im Februar 2011 mit einer Kurzinformation zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mahlzeitengestellungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit an einen Arbeitnehmer erstmals Stellung genommen und in der Praxis für ein hohes Maß an Verunsicherung gesorgt (OFD Rheinland 17.2.11, Kurzinformation USt 4/2011). Danach sollte bei einer durch den Arbeitgeber veranlassten Frühstücksgestellung nach der Verwaltungsauffassung (Abschn. 1.8 Abs. 13 S. 2 UStAE) keine unentgeltliche Wertabgabe an den Arbeitnehmer vorliegen, wenn der Arbeitgeber
- die Frühstückskosten in voller Höhe getragen hat oder
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