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  • · Fachbeitrag · Steuerberater als Sanierungsberater

    Chancen des neuen „StaRUG“ sowie Risiken im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung

    von StB WP Achim Dörner und WP Urs Gnädinger, Ludwigsburg

    | Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beinhaltet eine Flut an Neuerungen für das deutsche Sanierungs- und Restrukturierungsrecht. Hieraus ergeben sich äußerst lukrative Tätigkeitsfelder für Steuerberater. Die neuen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsinstrumente sind im „StaRUG“ geregelt und dürften dabei helfen, Insolvenzen in vielen Fällen zu vermeiden. Nichtsdestotrotz darf in einer Krisensituation das eigene Haftungsrisiko im Rahmen der Abschlusserstellung nie aus den Augen verloren werden. |

    1. Die neuen Rahmenbedingungen im Überblick

    Das SanInsFoG ist zum 1.1.21 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber setzt damit die Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20.6.19 in nationales Recht um. Erstmalig werden im deutschen Recht vorinsolvenzliche Restrukturierungsinstrumente geschaffen. Diese finden sich in dem neuen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wieder und sollen Unternehmen dabei unterstützen, Insolvenzen zu vermeiden und Restrukturierungen zu erleichtern. Das StaRUG beinhaltet im Wesentlichen folgende Kernelemente:

    • Sanierungsmoderation (siehe Abschnitt 2.1)