· Fachbeitrag · Steuerberater in eigener Sache
Neueste Entwicklungen zur Steuerberaterhaftung: BGH zeigt typische „Haftungsfallen“ auf!
von RA Dr. Jochen Blöse, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator (CfM), Köln
| Die Haftung von Steuerberatern beschäftigt die Rechtsprechung sehr rege. In vergleichsweise kurzen Abständen hatte der BGH Gelegenheit, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, unter denen ein Steuerberater seinen Mandanten - und gegebenenfalls auch Dritten - haftet, näher auszudifferenzieren. Der folgende Beitrag gibt einen schnellen Überblick über die neuesten Entwicklungen. |
1. Grundlagen der Steuerberaterhaftung
Im Verhältnis zum Mandanten kann sich eine Schadenersatzverpflichtung ergeben, wenn der Steuerberater seine sich aus dem Mandatsverhältnis ergebenden Pflichten verletzt (§ 280 Abs. 1 BGB). Da Anknüpfungspunkt für einen möglichen Schadenersatzanspruch also die Verletzung einer vertraglichen Pflicht ist, ist zunächst zu klären, welche Vertragspflichten sich aus dem konkreten Mandat ergeben. Unabhängig vom konkreten Mandatsgegenstand sind allerdings einige Dinge immer zu berücksichtigen:
- So hat der Mandant stets einen Anspruch darauf, umfassend beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen unterrichtet zu werden.
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