· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Abschlüsse und Steuererklärungen 2019 ‒ Teil 2: die „Highlights“ im privaten Bereich
von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Die Erstellung von Steuererklärungen ist Alltagsgeschäft, jedoch machen die ständigen Rechtsänderungen eine Routine unmöglich. Damit Sie dennoch gut gerüstet sind, haben wir für Sie eine Auswahl höchst praxisrelevanter Neuerungen für die privaten Steuererklärungen 2019 zusammengestellt. Den Leitfaden für die „Abschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2019“ finden Sie in GStB 20, 110 ff. |
1. Verfahrensrechtliche Brennpunkte
1.1 Vorzeitige Erklärungsanforderung
Das „Steuerberaterprivileg“ des § 149 Abs. 3 AO bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres läuft ins Leere, wenn Finanzämter Steuererklärungen vorzeitig anfordern. Die in § 149 Abs. 4 AO genannten acht Gründe sind abschließend, eine Vorabanforderung aufgrund der Arbeitslage der Finanzämter ist nicht mehr möglich (LSF Sachen 1.2.19, 214 - S 0320/1/4-2019/2289, Tz. 3.2).
PRAXISTIPP | Berater können einige der genannten Fälle vermeiden, indem sie auf eine rechtzeitige Erklärungsabgabe sowie auf eine passende Festsetzung von Vorauszahlungen achten, sodass keine zu hohen Abschlusszahlungen entstehen. |
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