· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
„Kroatiengesetz“ - Teil 2: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers neu geregelt
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund und WP StB Hans-Joachim Kraatz, Dresden, beide Partner der kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH
| Mittlerweile ist man leider bereits gewohnt, dass für Gesetzesnamen ähnliches gilt wie für die Produktwerbung: , „Es steht nicht immer drauf, was drin ist“. So auch beim neuen „Kroatiengesetz“ vom 25.7.14 (BGBl I 14, 266). In diesem Mantelgesetz wurden „ganz versteckt“ eine Vielzahl wichtiger Änderungen im Umsatzsteuerrecht auf den Weg gebracht. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns voll und ganz auf den neu geregelten „Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger“, weil darin der meiste Zündstoff steckt. |
1. Zielsetzung des Gesetzgebers
Mit den Änderungen im Bereich „Reverse Charge“ verfolgt der Gesetzgeber zwei Ziele, deren Kenntnis für das Verständnis hilfreich ist:
- Zum einen ist der Gesetzgeber bemüht, die Folgen eines überraschenden BFH-Urteils rückgängig zu machen. Das gilt für die Neuregelungen im Bereich der Bauleistungen, der Gebäudereinigungsleistungen und des Vertrauensschutzes.
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