· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue Rechtsprechungsgrundsätze zum Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| In einem Grundsatzurteil hat der BFH aktuell zum Vorsteuerabzug aus den Kosten eines Beteiligungsverkaufs Stellung genommen und dabei dargestellt, in welchen Ausnahmefällen die Eingangsleistungen nicht „vorsteuergesperrt“ sind ( BFH 27.1.11, V R 38/09, Abruf-Nr. 110877 ). |
1. Der Streitfall
Die A-AG war als Konzernspitze eines Industrieunternehmens Organträgerin i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; der Konzern erwirtschaftet zum Vorsteuerabzug berechtigende umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Zu den Organgesellschaften der A gehörte die MM-GmbH, die wiederum 59 v.H. an der K-AG hielt - einer weiteren Organgesellschaft der A.
Im Zuge des beabsichtigten Verkaufs der Beteiligung an der K-AG erwarb die MM weitere 40 % hinzu. Anschließend sollte das Gesamtpaket von 99 % an die in den USA ansässige T-Inc. veräußert werden. Laut Vertrag war die T-Inc. berechtigt, ein anderes Unternehmen ihres Konzerns in die Käuferposition einrücken zu lassen. Bei Übertragung der Anteile machte sie von dieser Option Gebrauch und die in Deutschland ansässige T-GmbH übernahm den 99 %-Anteil. Daneben war die MM über mehrere zwischengeschaltete Gesellschaften an der in den USA ansässigen NA-Inc. beteiligt, die Alleingesellschafterin einer kanadischen und einer mexikanischen Gesellschaft war und diese Beteiligungen verkaufte.
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