10.09.2019 · Nachricht · Altersvorsorgeversicherung
Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer bAV
| Zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) gehört auch ein einmaliges Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung, das an einen Erben ausgezahlt wird, der nicht zugleich Hinterbliebener i. S. der Altersvorsorgeversicherung ist (FG Düsseldorf 6.12.18, 15 K 2439/18 E, Rev. BFH: X R 38/18). |
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