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  • 20.03.2018 · Nachricht · Arbeitgeber

    PC, Handy & Co.: Steuerfreie Überlassung nur bei Zurechnung der Geräte beim Arbeitgeber

    | Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies gilt bei geleasten Geräten aber dann nicht, wenn sie nach den Grundsätzen zur Zurechnung von Leasinggegenständen nicht dem Arbeitgeber, sondern den Arbeitnehmern wirtschaftlich zuzurechnen sind (FG Sachsen 2.11.17, 8 K 870/17, Abruf-Nr. 199546 ). |