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  • 14.10.2019 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Tarifbegünstigung von Zahlungen aus Langzeitvergütungsmodellen

    | Nehmen Arbeitnehmer an einem sog. Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive) teil und erhalten diese Beschäftigten dann – abhängig vom durchschnittlichen Geschäftserfolg innerhalb eines „Performancezeitraums“ im Vergleich zu dem vorangegangenen Zeitraum – eine entsprechende Vergütung, handelt es sich um eine tarifbegünstigte Zahlung i. S. d. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG (FG Hessen 11.4.19, 6 K 306/18; Rev. BFH: VI R 19/19). |