· Fachbeitrag · Ausscheidender Gesellschafter
Keine Schenkungsteuer bei verbilligtem Grundstücksverkauf
| Verkauft eine GmbH einem ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dessen Anteilsveräußerung ein Grundstück zu einem verbilligten Preis, hat dies „nur“ ertragsteuerliche Folgen und löst keine Schenkungsteuer aus ( BFH 27.8.14, II R 44/13, Abruf-Nr. 172685 ). |
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Im Streitfall verkaufte A seine GmbH-Beteiligung nach entsprechender Teilung an seinen Bruder B (Gesellschafter-Geschäftsführer) und dessen Ehefrau. Auf Veranlassung des B verkaufte die GmbH mit Vertrag vom selben Tag Grundstücke an A zu einem Kaufpreis unterhalb des Verkehrswerts. Das Finanzamt sah in dem verbilligten Grundstücksverkauf eine vGA der GmbH an B. Darüber hinaus wertete das Finanzamt die verbilligte Überlassung der Grundstücke als Schenkung der GmbH an A und setzte Schenkungsteuer fest - zu Unrecht, wie der BFH befand. |
Zum Hintergrund
Ein Vermögensvorteil, den der Verkäufer eines GmbH-Anteils über den Kaufpreis hinaus erhält, ist allein von ertragsteuerrechtlicher Bedeutung, wenn der Vorteil - wie im Streitfall - zum Veräußerungspreis zählt und bei der Ermittlung des der Einkommensteuer unterliegenden Veräußerungsgewinns anzusetzen ist. Eine zusätzliche schenkungsteuerliche Erfassung des Vorteils ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Veräußerer den Vorteil nicht vom Anteilserwerber selbst, sondern von einem Dritten erhalten hat.
Beachten Sie | Es spielt dabei schenkungsteuerlich keine Rolle, ob der auf Veranlassung des Anteilserwerbers erfolgte verbilligte Verkauf des Grundstücks bei diesem zu einer vGA führt.