· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder absetzbar
| Die Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern sind bei den Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen abziehbar ( FG Münster 27.1.17, 4 K 3471/15 E ). |
PRAXISHINWEIS | Voraussetzung für den Abzug ist allerdings, dass die medizinische Notwendigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen wird. Da es sich nicht um eine psychotherapeutische Behandlung, sondern um die Schulung einer nicht erkrankten Kontaktperson handelt, ist es unschädlich, wenn die ärztliche Bescheinigung nicht den formellen Anforderungen des § 64 EStDV genügt. Das FG Münster bejaht eine sittliche Verpflichtung der Pflegeeltern, die durch die Krankheit ihres Pflegekindes entstandenen Aufwendungen zu tragen, sofern zwischen beiden ein auf Dauer angelegtes enges familiäres Band besteht. |