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  • 22.11.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Tatsächliche Kfz-Kosten eines Schwerbehinderten als agB

    | Steuerpflichtige, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mithilfe eines Kraftfahrzeugs bewegen können, können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen als außergewöhnliche Belastung geltend machen (FG Hessen 23.6.16, 6 K 2397/12, EFG 16, 1523; Rev. BFH: VI R 29/16). |