24.09.2019 · Nachricht · Baukindergeld 1
Was gilt bei getrennt leben Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht?
| Es ist an die KfW offenbar mehrfach die Frage gerichtet worden, ob eine Förderung mit Baukindergeld auch möglich ist, wenn – ehemalige – Partner getrennt leben, die elterliche Sorge für ihr gemeinsames Kind jedoch gemeinsam ausüben – also das „paritätische Wechselmodell“ praktizieren. Was ist, wenn das gemeinsame Kind in beiden Haushalten zu gleichen Teilen lebt, können dann beide Partner von der Förderung profitieren? |
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