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  • · Fachbeitrag · Baukindergeld 2

    Nachweis des Haushaltseinkommens problematisch

    | Wer Baukindergeld beantragt, muss gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Nachweis über sein Haushaltseinkommen führen. Dazu müssen die ESt-Bescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und ‒ sofern vorhanden ‒ des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners vorgelegt werden. Und genau das führt in der Praxis immer wieder zu ungeahnten Problemen. |

     

    Zum Hintergrund

    Offenbar mehren sich jetzt die Fälle, in denen Baukindergeld beantragt wird, die Eigentümer für vergangene Jahre aber mangels Veranlagung keine Steuerbescheide vorweisen können. Das ist misslich, denn die KfW pocht auf die Bescheide. Doch was tun?

     

    • Relativ einfach zu lösen sind die Fälle, in denen eine Veranlagung zur Einkommensteuer mangels Antrags unterblieben ist, Ihr Mandant also zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet war. Hier kann nun für die alten Jahre eine Veranlagung beantragt werden. Sobald die Steuerbescheide vorliegen, können diese der KfW zur Verfügung gestellt werden.