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  • · Fachbeitrag · Beteiligungsverkauf

    Übertragung eines GmbH-Anteils: Nießbrauch mindert Veräußerungsgewinn!

    von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

    Der BFH hat jüngst zugunsten des Verkäufers einer GmbH-Beteiligung entschieden, dass ein vorbehaltener Nießbrauch den entstandenen Veräußerungsgewinn mindert. Das Gericht hat dadurch die Übertragung von GmbH-Anteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erheblich erleichtert (BFH 18.11.14, IX R 49/13, Abruf-Nr. 174027).

     

    Sachverhalt

    Vater V war bis 2001 zu 90 % am Stammkapital einer gut florierenden GmbH beteiligt. Im Jahr 2001 schenkte er seinem Sohn, dem späteren Kläger, die Anteile an der GmbH, die ihn vor einigen Jahren rund 290.000 EUR gekostet hatten. V behielt sich allerdings den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an der Beteiligung vor. Im Jahr 2006 veräußerte der Sohn die Beteiligung für 3,2 Mio. EUR an einen fremden Dritten. Vor der Veräußerung hatte der Vater auf seinen Nießbrauch verzichtet und hierfür im Gegenzug 1,6 Mio. EUR aus dem Veräußerungspreis erhalten. Dieser Betrag entsprach dem kapitalisierten Wert des Nießbrauchs.

     

    Bei der Ermittlung des nach § 17 EStG zu versteuernden Veräußerungsgewinns kam es mit dem FA zum Streit. Während das FA den Veräußerungsgewinn mit 2,91 Mio. EUR (Erlös abzüglich historischer AK) ermittelte, ging der Sohn von einem Gewinn von lediglich 1,31 Mio. EUR aus (Erlös abzüglich AK und Nießbrauchsablösung). Am Ende bekam der Sohn vom BFH recht.