13.08.2019 · Nachricht · Betriebsaufspaltung
Keine Anwendung der Abfärberegelung auf Erbengemeinschaft
| Die mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen mitunternehmerischen Personengesellschaft gilt nach § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Zwar werden Erbengemeinschaften einkommensteuerlich auch wie Personengesellschaften behandelt, obwohl sie zivilrechtlich keine Personengesellschaften sind. Das FG Köln ist aber der Auffassung, dass die Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG auf eine an sich nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebs stattfindende Vermietung eines Mehrfamilienhauses nicht anwendbar ist, wenn das Grundstück nicht Bestandteil des zum Nachlass gehörenden Betriebs der Betriebsaufspaltung war (FG Köln 18.12.18, 8 K 3086/16, Rev. BFH IV R 5/19). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig