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  • 29.08.2013 · Fachbeitrag · Betriebsunterbrechungsversicherung

    Sind die Prämien bei einer GmbH Betriebsausgaben?

    | Die von einer GmbH gezahlten Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und sind nicht als vGA zu qualifizieren. Gegen diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Niedersachsen ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (FG Niedersachsen 14.2.13, 6 K 107/11, Rev. BFH I R 16/13). |