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  • 26.07.2016 · Fachbeitrag · Buchwertprivileg

    Gleitende Generationennachfolge: Keine Aufdeckung stiller Reserven!

    | Der BFH hat nochmals klargestellt, dass bei einer gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral möglich ist und damit keine stillen Reserven aufgedeckt werden müssen (BFH 12.5.16, IV R 12/15, Abruf-Nr. 187043 ). |