27.05.2014 · Fachbeitrag · Darlehenszinsen
Keine Abgeltungsteuer bei Zinserträgen aus Ehegattendarlehen
| Gewährt ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen für sein Einzelunternehmen, findet der Abgeltungsteuersatz auf die vereinnahmten Schuldzinsen keine Anwendung. Die Zinserträge unterliegen beim Darlehensgeber vielmehr der tariflichen Einkommensteuer (FG K öln 28.1.14, 12 K 3373/12). |
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