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  • 31.05.2013 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Mitarbeitender Ehegatte: Arbeitszeiten sollten genau festgelegt sein

    | Ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Aufzeichnungen der Stunden nachgewiesen werden kann. Es empfiehlt sich, Arbeitszeit und Aufgabengebiete genauestens im Arbeitsvertrag festzuhalten (FG Düsseldorf 16.11.12, 9 K 2351/12 E, Abruf-Nr. 130047 ). |