31.05.2013 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Mitarbeitender Ehegatte: Arbeitszeiten sollten genau festgelegt sein
| Ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Aufzeichnungen der Stunden nachgewiesen werden kann. Es empfiehlt sich, Arbeitszeit und Aufgabengebiete genauestens im Arbeitsvertrag festzuhalten (FG Düsseldorf 16.11.12, 9 K 2351/12 E, Abruf-Nr. 130047 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig