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  • 14.09.2020 · Nachricht · Einbringung Einzelunternehmen in GmbH

    Folgen einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum

    | Im Streitfall wurde ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört, nach § 20 Abs. 1 UmwStG und mit steuerlicher Rückwirkung in eine weitere Kapitalgesellschaft eingebracht. Nun stellte sich die Frage, wie eine zuvor im Rückwirkungszeitraum von der GmbH an das Einzelunternehmen vorgenommene Gewinnausschüttung steuerlich zu behandeln ist. Das FG Münster 11.10.19 (10 K 2506/17 Kap, Rev. BFH: VIII R 35/19) rechnet die Gewinnausschüttung bei einer solchen Konstellation der übernehmenden Gesellschaft zu. Diese könne dann dort allerdings nach § 8b Abs. 1 und 5 KStG zu 95 % steuerbefreit sein. |