27.07.2017 · Fachbeitrag · Einkünfteübertragung
Gestaltungsmodell „Zuwendungsnießbrauch zur Studienfinanzierung“ gebilligt
| Eltern steht es frei, ob sie ihrem Kind für dessen Unterhalt Barmittel überlassen oder ihm – auch befristet – die Einkunftsquelle selbst übertragen. Wenn sie sich aus steuerlichen Gründen für letzteres entscheiden, führt allein dies nicht dazu, dass die zugrunde liegende Gestaltung als unangemessen anzusehen wäre. Mit diesem Urteil hat nun ein FG für Furore gesorgt und das Modell „Zeitlich befristeter Zuwendungsnießbrauch zur Studienfinanzierung“ quasi abgesegnet (FG Baden-Württemberg 13.12.16, 11 K 2951/15, Rev. zugelassen). |
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