18.09.2018 · Fachbeitrag · Entschädigungen
Zahlung für beschleunigtes Ende des Arbeitsverhältnisses nicht immer begünstigt
| Kündigt ein Arbeitnehmer vorzeitig seinen Arbeitsvertrag, um neben einer zugesagten Abfindung noch eine vorgezogene Auszahlung von Bruttolöhnen zu erreichen, die ihm ansonsten bis zum regulären Beschäftigungsende fortgezahlt worden wären, liegt in letzterer Zahlung keine steuerbegünstigte Entschädigung. Das Gericht verwies darauf, dass der Arbeitnehmer die vorzeitige Beendigung schließlich selbst und „aus freien Stücken“ veranlasst hatte (FG Niedersachsen 8.2.18, 1 K 279/17, NZB BFH: IX B 34/18). |
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