22.12.2016 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer von 30 % bei Steuerklasse II verfassungsmäßig
| Nach Auffassung des FG Münster ist die Höhe der Erbschaftsteuer von 30 % für Erwerber der Steuerklasse II verfassungsgemäß. Eine Besteuerung von Erwerben durch Geschwister bzw. Nichten und Neffen des Erblassers mit 30 % verstößt insbesondere nicht gegen Art. 6 GG (FG Münster 10.11.16, 3 K 1476/16 Erb). |
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