19.09.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Keine Regelverschonung bei einem vorherigen Antrag auf Optionsverschonung mehr möglich
| Das FG Münster (27.10.22, 3 K 3624/20 Erb; Rev. BFH: II R 19/23) hat kürzlich klargestellt, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen. Für den Steuerpflichtigen bedeutete das einen irreparablen Schaden, der nochmals verdeutlicht, wie vorausschauend man bei einem solchen Antrag agieren muss. |
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