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  • 29.03.2018 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit negativen Kapitalkonten der Mitgesellschafter

    | Ist der Wert einer KG-Beteiligung, die Teil eines Nachlasses ist, positiv, die KG als Ganzes aber überschuldet und in Liquidation, stellt sich bei der Bewertung des Anteils für Zwecke der Erbschaftsteuer die entscheidende Frage: Ist eine Verrechnung mit negativen Kapitalkonten der Mitgesellschafter zulässig? Das FG Düsseldorf sagt Nein! Es sei nur der Anteil des Erblassers an der Personengesellschaft zu bewerten, der Gegenstand des Erwerbs i. S. v. § 12 Abs. 5 ErbStG ist. Eine Saldierung scheidet danach aus (FG Düsseldorf 20.10.17, 4 K 3022/16 F, Rev. BFH: II R 43/17). |