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  • 29.11.2016 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer und Ertragsteuern

    Erbschaft als Betriebseinnahme einer Kapitalgesellschaft

    | Testamentarische Zuwendungen an eine Körperschaft unterliegen der Besteuerung nach dem KStG (FG Niedersachsen 28.6.16, 10 K 285/15, EFG 16, 1366; Rev. BFH: I R 50/16). Man darf aber gespannt sein, wie der BFH sich im Revisionsverfahren hinsichtlich einer daraus resultierenden Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern positionieren wird. |