17.05.2016 · Fachbeitrag · Erschließungsmaßnahmen und Umsatzsteuer
Zahlungen der Grundstückserwerber Entgelt von dritter Seite?
| Führen Bauleistungen eines Unternehmers aufgrund eines mit der Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrags zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf den hierfür vorgesehenen Erschließungsflächen, erbringt der Unternehmer nach Auffassung des FG M ünster eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG an die Stadt. Der dadurch mittelbar bei den Eigentümern eintretende Vorteil der Bebaubarkeit ihrer Grundstücke rechtfertigt danach nicht die Annahme einer gesonderten sonstigen Leistung (FG Münster 25.6.15, 5 K 2660/12 U, EFG 15, 1861; Rev. BFH: XI R 17/15). |
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