29.06.2017 · Fachbeitrag · Fahrtkosten
Polizist im Streifendienst: Erste Tätigkeitsstätte im Polizeirevier?
| Nach einem Urteil des FG Niedersachsen begründet die unbefristete Zuordnung eines Polizeibeamten im Streifendienst zu seiner Dienststelle und die dortige Vornahme von Hilfs- oder Nebentätigkeiten bereits eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. neuen Reisekostenrechts. Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle sind damit nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar (FG Niedersachsen 24.4.17, 2 K 168/16; Rev. BFH: VI R 27/17). Zur alten Rechtslage sah der BFH das noch anders. |
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