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  • 21.03.2017 · Fachbeitrag · Firmenwagenbesteuerung

    Auch individuelle Zuzahlungen mindern geldwerten Vorteil

    | Der BFH hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung mindern. Danach sind auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung zu berücksichtigen (BFH 30.11.16, VI R 2/15; VI R 49/14). |